4drei3 Fußballschule

Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen der 4drei3 Fußballschule


 

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend mit „Kunde“ bezeichnet) und der 4drei3 Fußballschule Dr. Felix Fischer (nachfolgend mit „4drei3“ bezeichnet).

1.2. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei der Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber 4drei3.

 

2. Vertragsgegenstand

4drei3 erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt 4drei3 Leistungen in den Bereichen individuelles und kollektives Fußballtraining, Gesundheits-, Fitness-, Kraft-, Ausdauer-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, sowie Personal Training im Allgemeinen. Die Leistungen von 4drei3 finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sog. (Ferien-)Camps statt.


3. Vertragsschluss

Alle Angebote von 4drei3 (insbesondere Trainings- sowie Feriencamps) sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung durch 4drei3 zustande. Diese steht mit der Übermittlung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleich.

 

4. Vertragsinhalt

4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung in der Teilnahmebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen im Internet auf der Seite www.4drei3.de.

4.2. 4drei3 sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten Leistungsbeschreibung (z.B. durch schlechte Witterung) vorbehalten, solange diese den Gesamtverlauf einer Trainingseinheit oder eines Fußballcamps nicht beeinträchtigen.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von 4drei3, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von 4drei3 vorliegt.
5.2. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden monatlich im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle (für die Nichtteilnahme gilt Ziffer 10.2. entsprechend). Einzelkurse und Feriencamps werden dem Kunden in der Regel im Voraus in Rechnung und fällig gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an 4drei3 fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

 

6. Haftung von 4drei3

6.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

6.1.1. Die Haftung von 4drei3 ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.1.2. Die unter 6.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht

  •  für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 4drei3 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 4drei3 beruhen;
  • bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch 4drei3 einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

6.1.3. Kurse bzw. Camps finden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen statt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. Gewitter, witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen, orkanartiger Sturm, etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist 4drei3 zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. 4drei3 haftet nicht für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt.

6.1.4. 4drei3 übernimmt keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, sondern erbringt im Rahmen von Kursen und Feriencamps ausschließlich Trainingsleistungen. Eine Haftung im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden zu Kursen und/oder Feriencamps oder der Unterbringung während Feriencamps ist ausgeschlossen (Die Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung erfolgen stets auf eigene Gefahr und Kosten durch den Kunden).

6.1.5 Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt 4drei3 keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen sogenannter Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.

6.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:

Soweit sich die Leistungen von 4drei3 auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken, haftet 4drei3 ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens. 4drei3 haftet weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen), noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen.

Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von 4drei3 tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 6.1. unmittelbar.

 

7. Pflichten und Obliegenheiten der Kunden (Zahlungs- und Verhaltenspflichten, Gesundheitszustand, Versicherungen, medizinische Versorgung)

7.1. Zahlungspflichten

Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) hat fristgerecht seinen Zahlungspflichten (vgl. u.a. Ziffer 5) nachzukommen.

7.2. Verhaltenspflichten

Der Kunde hat während der Einheiten, Kurse und Feriencamps stets die allgemeinen Verhaltensregeln sowie die Anweisungen seitens 4drei3 zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat 4drei3 das Recht, den Kunden von der jeweiligen Kurseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Camp auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Camps gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.

7.3. Gesundheitszustand

Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, 4drei3 über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.

7.4. Kranken- und Haftpflichtversicherungen

Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein.

7.5. Weitere Versicherungen

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. 4drei3 übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. 4drei3 haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

7.6. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Einheiten, Kurse oder Camps bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) 4drei3, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten 4drei3 hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber 4drei3 zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
 

8. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden

8.1. Eine Kündigung/ Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps ist bis zu sieben Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Der Kunde erhält die eventuell bereits entrichtete Vergütungen erstattet. Sofern die Kündigung/Stornierung durch den Kunden erst innerhalb der letzten sieben Tage vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Feriencamps ohne seitens 4drei3 zu vertretende Pflichtverletzung erfolgt, hat der Kunde an 4drei3 grundsätzlich 100 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Für wiederkehrend stattfindende Einheiten bzw. Kurse gilt demgegenüber Ziffer 10.

8.2. In den Fällen der Ziffern 8.1. bleibt dem Kunden der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass 4drei3 ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

8.3. Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.

8.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den Regelungen unter Ziffern 8.1. + 8.2. sowie Ziffer 9. unberührt.

8.3. Wird die Kursteilnahme abgebrochen (aus welchen Gründen auch immer), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an 4drei3 erloschen.

 

9. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch 4drei3

Bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl hat 4drei3 das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Beide Parteien bemühen sich, auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp zu verständigen. Sollte das nicht möglich sein, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für die Anreise).

 

10. Kündigung von wiederkehrend stattfindenden Einheiten bzw. Kursen (Dauerschuldverhältnisse)

10.1. Sowohl 4drei3 als auch der Kunde haben das Recht, wiederkehrend stattfindende Kurse bzw. Einheiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erfolgt.

10.2. Die Nichtteilnahme an bzw. der Abbruch von wiederkehrend stattfindenden Kursen (aus welchen Gründen auch immer), gilt nicht als Kündigung im Sinne der Ziffer 10.1. und befreit den Kunden insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der monatlichen Kursgebühren, es sei denn, 4drei3 hat die Nichtteilnahme bzw. den Abbruch zu vertreten.


11. Foto- und Filmrechte

Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während den Einheiten, Kursen oder Camps durch 4drei3 oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden und von 4drei3 uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. facebook, X/twitter, instagram usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.